Die EU skizziert Fahrplan für die Ausstiegspläne von COVID 19

Die EU hat einen Fahrplan für die Lockerung die Quarantäne der Corona-Virus Pandemie vorgestellt. Die mögliche Öffnung ist aber an viele verschiedene Konditionen gebunden.
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Die EU Kommission hat am Mittwoch in Zusammenarbeit mit dem Rat einen europäischen Fahrplan für eine koordinierte Strategie zur schrittweisen Einstellung der Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des Coronavirus-Ausbruchs vorgelegt.

Die EU Exekutive räumt ein, dass sich Europa immer noch im Kampf-Modus befinde, und bestätigt, dass die außerordentlichen Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten und der EU funktionieren.

Diese hätten die Ausbreitung des Virus verlangsamt und Tausende von Leben gerettet, heißt es. Die Maßnahmen und die damit verbundene Unsicherheit – die für die Menschen, die Gesellschaft und die Wirtschaft dramatische Kosten verursacht hat – können jedoch nicht unbegrenzt andauern, fügt die Kommission hinzu. Kommissionschefin Ursula von der Leyen gab bekannt: „Es ist an der Zeit, nach vorne zu schauen und sich auf den Schutz der Lebensgrundlagen zu konzentrieren. Auch wenn die Bedingungen in den Mitgliedstaaten immer noch sehr unterschiedlich sind, fragen sich alle Europäer zu Recht, wann und in welcher Reihenfolge die Einschränkungsmaßnahmen aufgehoben werden können“, so von der Leyen.

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„Eine verantwortungsvolle Planung vor Ort, bei der die Interessen des Schutzes der öffentlichen Gesundheit mit denen des Funktionierens unserer Gesellschaften klug gegeneinander abgewogen werden, braucht eine solide Grundlage. Unter Anerkennung der Besonderheiten jedes Landes legt der europäische Fahrplan die folgenden Schlüsselprinzipien fest:

Das Timing ist entscheidend. Die Entscheidung, dass der Zeitpunkt für den Beginn einer Lockerung der Quarantäne gekommen ist, sollte sich auf diese Kriterien stützen:

  • Epidemiologische Kriterien, die zeigen, dass die Ausbreitung der Krankheit deutlich zurückgegangen ist und sich über einen längeren Zeitraum stabilisiert hat.
  • Ausreichende Kapazität des Gesundheitssystems, z.B. unter Berücksichtigung der Belegungsrate der Intensivstationen, der Verfügbarkeit von Gesundheitspersonal und medizinischem Material.
  • Angemessene Überwachungskapazität, einschließlich einer groß angelegten Testkapazität, um infizierte Personen schnell zu erkennen und zu isolieren, sowie Verfolgungs- und Rückverfolgungskapazität.

Die Notwendigkeit eines europäischen Ansatzes. Während Zeitplan und Modalitäten für die Aufhebung von Eindämmungsmaßnahmen in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich sind, braucht Europa nach Ansicht der Kommission einen gemeinsamen Rahmen, der auf einer gemeinsamen Grundlage beruht:

  • Wissenschaft, in deren Mittelpunkt die öffentliche Gesundheit steht, wobei anerkannt wird, dass die Aufhebung von Eindämmungsmaßnahmen ein Abwägen zwischen den Vorteilen für die öffentliche Gesundheit und den sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen erfordert.
  • Koordination zwischen den Mitgliedsstaaten, um negative Auswirkungen zu vermeiden. Dies ist eine Angelegenheit von gemeinsamem europäischem Interesse.
  • Respekt und Solidarität. Dies ist sowohl für gesundheitliche als auch für sozioökonomische Aspekte von wesentlicher Bedeutung. Zumindest sollten die Mitgliedstaaten einander und die Kommission rechtzeitig benachrichtigen, bevor sie Maßnahmen aufheben, und ihre Ansichten berücksichtigen.

Die schrittweise Abschaffung der Quarantäne erfordert begleitende Maßnahmen, darunter:

  • Sammlung harmonisierter Daten und Entwicklung eines robusten Systems der Berichterstattung und der Ermittlung von Kontaktpersonen, auch mit digitalen Hilfsmitteln, die den Datenschutz voll respektieren;
  • Erweiterung der Testkapazität und Harmonisierung der Testmethoden. Die Kommission hat heute – in Absprache mit dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten – Leitlinien zu verschiedenen Coronavirus-Tests und deren Durchführung verabschiedet;
  • Erhöhung der Kapazität und Belastbarkeit der nationalen Gesundheitssysteme, insbesondere zur Bewältigung des prognostizierten Anstiegs der Infektionen nach Aufhebung der restriktiven Maßnahmen;
  • Weitere Stärkung der Kapazitäten für medizinische und persönliche Schutzausrüstung.
  • Entwicklung sicherer und wirksamer Behandlungsmethoden und Medikamente sowie Entwicklung und beschleunigte Einführung eines Impfstoffs, um dem Coronavirus ein Ende zu setzen; o weitere Stärkung der medizinischen und persönlichen Schutzausrüstung.

EU Folgeschritte in der Coronavirus Pandemie

Der Fahrplan der Kommission enthält konkrete Empfehlungen, die die Mitgliedstaaten bei der Planung der Aufhebung von Eindämmungsmaßnahmen berücksichtigen sollten:

Das Vorgehen sollte schrittweise erfolgen: Die Maßnahmen sollten in verschiedenen Schritten aufgehoben werden, wobei zwischen den einzelnen Schritten ausreichend Zeit für die Messung der Auswirkungen verbleiben sollte.

Allgemeine Maßnahmen sollten nach und nach durch gezielte Maßnahmen ersetzt werden. Beispielsweise sollten die am stärksten gefährdeten Gruppen länger geschützt werden; die allmähliche Rückkehr notwendiger wirtschaftlicher Aktivitäten sollte erleichtert werden; die regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Verkehrsknotenpunkten, Geschäften und Arbeitsplätzen sollte intensiviert werden; allgemeine Ausnahmezustände sollten durch gezielte staatliche Interventionen ersetzt werden, um Transparenz und demokratische Rechenschaftspflicht zu gewährleisten.

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Die Kontrollen an den Binnengrenzen sollten auf koordinierte Weise aufgehoben werden. Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen sollten aufgehoben werden, sobald die epidemiologische Situation in den Grenzregionen ausreichend konvergiert. Die Außengrenze sollte in einer zweiten Phase wieder geöffnet werden und der Ausbreitung des Virus außerhalb der EU Rechnung tragen.

Die Wiederaufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit sollte schrittweise erfolgen: Es gibt mehrere Modelle, die umgesetzt werden können, z.B. Arbeitsplätze, die fü das Home-Office geeignet sind, wirtschaftliche Bedeutung, Schichten von Arbeitnehmern usw. Die gesamte Bevölkerung sollte nicht zur gleichen Zeit an den Arbeitsplatz zurückkehren.

Das Zusammentreffen von Personen sollte schrittweise erlaubt werden, wobei die Besonderheiten verschiedener Tätigkeitskategorien zu berücksichtigen sind, z.B:

Schulen und Universitäten; Kommerzielle Tätigkeit (Einzelhandel) mit möglicher Abstufung;

Maßnahmen der sozialen Aktivität (Restaurants, Cafés) mit möglicher Abstufung; Massenversammlungen

Die Bemühungen zur Verhinderung der Ausbreitung des Virus sollten fortgesetzt werden, mit Aufklärungskampagnen, um die Bevölkerung zu ermutigen, die strengen Hygienepraktiken und die soziale Distanzierung beizubehalten. Die Maßnahmen sollten kontinuierlich überwacht und die Bereitschaft entwickelt werden, gegebenenfalls zu strengeren Eindämmungsmaßnahmen zurückzukehren.

Während die Eindämmungsmaßnahmen allmählich aufgehoben werden, ist es notwendig, den Aufschwung strategisch zu planen, die Wirtschaft wiederzubeleben und wieder auf einen Pfad des nachhaltigen Wachstums zu gelangen. Dazu gehört es, den doppelten Übergang zu einer grüneren und digitalen Gesellschaft zu ermöglichen und alle Lehren aus der gegenwärtigen Krise für die Bereitschaft und Widerstandsfähigkeit der EU zu ziehen. Die Kommission wird ein Konjunkturprogramm entwickeln, das auf einem überarbeiteten Vorschlag für den nächsten langfristigen EU-Haushalt (mehrjähriger Finanzrahmen) und dem aktualisierten Arbeitsprogramm der Kommission für 2020 basiert.

Bildrechte Cover Foto: Image by Hans Braxmeier from Pixabay 

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Thomas Pentzek

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