Ärztliche Videosprechstunde in Deutschland

Die Einführung der Videosprechstunde in ein Schritt in Richtung Digitalisierung des Gesundheitswesens. Doch die Durchsetzung dieser Technologie hängt auch stark von den gesetzlichen Krankenkassen ab.
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Die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland: Sie kommt – aber langsam. Seit dem 01.04.2017 bezahlen die Krankenkassen die Videosprechstunde für gesetzlich Versicherte.


Natürlich – wir sind schließlich in Deutschland – ist die Liste der Bedingungen und Einschränkungen lang. Während Otto Normalhausarzt zwar durchaus zu den Fachgruppen gehört, die prinzipiell eine Videosprechstunde anbieten dürften, ist ihr Einsatz auf genau die folgenden Indikationen begrenzt:

  • Postoperative Verlaufskontrolle einer Operationswunde oder Verlaufskontrolle anderer Wunden
  • Verlaufskontrolle von Hauterkrankungen
  • Beurteilung von Bewegungseinschränkungen oder Bewegungsstörungen als Verlaufskontrolle
  • Beurteilung der Stimme und/oder des Sprechens und/oder der Sprache als Verlaufskontrolle
  • Anästhesiologische postoperative Verlaufskontrolle

Viele Unternehmen engagieren sich im Bereich der Videosprechstunde

Die Videosprechstunde auch bei anderen Erkrankungen anzubieten, ist Ärzten wohlgemerkt nicht verboten. Sie wird nur, jedenfalls außerhalb von Modellversuchen, von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht bezahlt (von der privaten dagegen schon länger). Und selbst bei den oben beschriebenen Indikationen ist die Vergütung der Videosprechstunde durch die GKV so mager, dass im günstigsten Fall etwa 100 EUR pro Quartal übrigbleiben. Nicht pro Patient, sondern pro Praxis, und zwar nur dann, wenn die benötigte Hardware schon in der Praxis steht und einer der günstigsten Software-Anbieter gewählt wird. Die zahlreichen Anforderungen, die auch an diese Videodienstleister gestellt werden, können auf den Seiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) eingesehen werden.

Videosprechstunden werden nur bei bestimmten Indikationen von den GKVen vergütet. (Bildquelle)

Trotz dieses wenig attraktiven Starts engagieren sich bereits viele Unternehmen im Bereich der Videosprechstunde: In Deutschland vor allem Jameda – bekannt durch sein Arztbewertungsportal. Jameda hat 2017 das Startup Patientus, übernommen, das ein Vorreiter auf dem Gebiet der Videosprechstunde war und schon 2016 in in einer Kooperation mit Techniker Krankenkasse (TK) und dem Berufsverband der Dermatologen – später auch der HNO-Ärzte – eine Videosprechstunde angeboten hat.

Zukunft der Videosprechstunde hängt auch von der GKV ab

Andere Anbieter sind arztkonsultation.de, die zusätzlich einen medizinischen Dolmetscher-Service per Video anbieten, das aus der Zahnmedizin stammende Hevido med sowie die von einer Ärztegenossenschaft entwickelte elektronische Visite elVi.
Der in London ansässige Anbieter DrEd – wegen seiner Umgehung des Fernverschreibungsverbots Buhmann der deutschen Apotheker – hat dagegen schon vor geraumer Zeit ohne Angabe von Gründen sein Videosprechstunden-Angebot eingestellt.

Obwohl (oder weil) die flächendeckende Durchsetzung einer Technologie in der Regel davon abhängt, dass sie durch die GKV – anständig – honoriert wird, scheint jetzt eine gute Zeit für Technologie-Unternehmen, noch in die ärztliche Videosprechstunde einzusteigen – bevor Patientus ebenso selbstverständlich zum Lebensalltag jedes Senioren gehört wie die Skype-Verbindung zum Enkelkind.
Mehr zur Videosprechstunde im In- und Ausland lesen Sie bei blinkenmed – Medizin für Nerds.

DISCLAIMER: Dieser Artikel drückt meine persönlichen Ideen und Ansichten aus. Jede Information, die ich verbreite, stammt aus Quellen die ich für glaubwürdig und passend erachte. Ich erhalte weder eine finanzielle Kompensation für das Schreiben dieses Artikels, noch bin ich Anteilseigner einer der Firmen die ich erwähne. Ich ermutige alle Leser, eigene Analysen durchzuführen, bevor Investitionsentscheidungen getroffen werden.

Born2Invest Staff

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